Jung kauft Alt: KfW erhöht die Förderbeträge um bis zu 40 Prozent
Seit dem 3. August 2026 vergibt die KfW im Programm 308 für den Kauf sanierungsbedürftiger Häuser bis zu 180.000 Euro. Bisher waren es 150.000. Das Programm gilt für den Bestandserwerb, nicht für den Neubau.
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen, bekommen seit dem 3. August 2026 deutlich höhere Kreditbeträge aus dem KfW-Programm 308. Die neuen Höchstbeträge:
| Kinder im Haushalt | bisher | seit 3.8.2026 |
|---|---|---|
| ein Kind | 100.000 € | 140.000 € |
| zwei Kinder | 125.000 € | 160.000 € |
| drei und mehr | 150.000 € | 180.000 € |
Der Zins ist der eigentliche Hebel. Die KfW nennt für die Variante mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung einen effektiven Jahreszins von 0,53 Prozent, verbilligt aus Bundesmitteln. Zum Vergleich: Am Markt lag der Durchschnitt für Wohnungsbaukredite mit dieser Bindung zuletzt bei knapp vier Prozent. Konditionen der KfW sind freibleibend und werden am Tag der Zusage festgelegt.
Bedingung ist, dass Sie das Haus binnen 54 Monaten nach der Zusage energetisch sanieren.
Warum ein Fertighausberater darüber schreibt
Weil die ehrliche Antwort manchmal lautet, dass ein Bestandshaus die bessere Wahl ist. Wer ein passendes Objekt in der richtigen Lage findet und die Sanierung sowieso plant, fährt mit diesem Programm unter Umständen günstiger als mit einem Neubau. Das gilt vor allem dort, wo Bauland knapp und teuer ist.
Nur sollte man die Rechnung vollständig aufmachen. Ein Sanierungsfall bringt Risiken mit, die ein Festpreis nicht kennt: Was hinter der Wand steckt, sieht man erst, wenn sie offen ist. Die Sanierungspflicht binnen 54 Monaten ist außerdem verbindlich, das ist kein Vorsatz, sondern eine Auflage.
Für den Neubau ist dieses Programm nicht gedacht. Dort greifen Kredit 297 für den klimafreundlichen Neubau und die Familienförderung KfW 300. Beide stehen mit ihren Bedingungen im Förderkompass, der auch durchrechnet, was am Ende übrig bleibt.
Quelle: KfW, Pressemitteilung zur verbesserten Förderung beim Erwerb sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien